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Eisprinzessin – Das erste Kryo-Baby an der Landes-Frauenklinik Linz

Erstmals führte in Oberösterreich die „Kryokonservierung-Methode“ zu einer erfolgreichen Schwangerschaft. Im November des Vorjahres kam in der Landes-Frauenklinik Linz eine kleine „Eisprinzessin“ zur Welt.

Prim.Dr. Tews mit dem NeugeborenenBei der Patientin, die 2001 nach fünfjährigem erfolglosem Kinderwunsch die Landes-Frauenklinik aufsuchte, lag ein Verschluss beider Eileiter vor. Als Erstbehandlung wurde daher,  nach eingehender Untersuchung, eine In-Vitro-Fertilisation, angewandt. Dabei wird versucht, durch außerkörperliche Befruchtung der Eizellen mit den Samenzellen, zu Embryonen zu kommen. Aufgrund dieser Behandlung entstanden drei Embryonen, zwei wurden transferiert.  „Zwei davon wurden sofort in die Gebärmutter eingebracht“, erklärt Prof.Prim.Dr. Tews.

Ein weiterer Embryo wurde im Blastocystenstadium – dies bedeutet, dass der Embryo zu diesem Zeitpunkt aus rund 100 bis 150 Einzelzellen besteht -  eingefroren oder „kryokonserviert“. Dabei wird mittels Spezialverfahren durch Zugabe bestimmter Medien die Kryokonservierung unter Stickstoff bei minus 196° Celsius eingeleitet. Prim. Tews: „Der Keim ließe sich in diesem Zustand sogar über Jahre aufbewahren.“

Im oben angeführten Fall scheiterte der Erstversuch mit zwei Embryonen, daraufhin entschloss sich das Ehepaar, auf den eingefrorenen Blastocysten zurückzugreifen.
 
Das Auftauen aus dem Stickstoffbehälter geschah vier Monate nach dem Einfrieren, sodass hier der Keim über 129 Tage einer Temperatur von minus 196 Grad ausgesetzt war.

Nachdem der Keim der Patientin eingepflanzt wurde, brachte die Frau nach einer problemlos verlaufenen Schwangerschaft im November vergangenen Jahres ein Mädchen zur Welt, das sich trotz der „eisigen“ Temperaturen im Keimstadium prächtig entwickelt.

Rechtliche Aspekte
„Obwohl aufgrund der gesetzlichen Lage nur sehr selten die Möglichkeit besteht, Embryonen aufzutauen und diese wiederum eine sehr geringe Chance haben, zu überleben, wuchs der Embryo in diesem Fall an und nistete sich ein“, so Primarius Tews. Für den medizinischen Leiter der Landes-Frauenklinik ist trotz dieses glücklich ausgegangenen Falles, die Gesetzeslage für Ärzte und Biologen insgesamt etwas unglücklich, da nach einem Jahr des Einfrierens Embryonen auch gegen den Willen der Eltern zu verwerfen sind. „Damit wird, wenn die Erstschwangerschaft glückt, allen weiteren Embryonen die potentielle Weiterentwicklung zum Leben genommen, da es wohl keiner Mutter zuzumuten ist, bereits drei Monate nach der Geburt bereits die nächste Schwangerschaft einzugehen. Diese Gesetzespassage des Fortpflanzungsmedizingesetzes ist damit europaweit die schlechteste.“ Ein neuer Entwurf liegt bereits schon lange in Wien auf, hat jedoch noch nicht Gesetzescharakter erlangt.